Privat- und Beihilfekassen
In der Physiotherapie erfolgt die Abrechnung für ärztlich verordnete Heilbehandlung mit Privat- und Beihilfekassen gemäß dem aktuellen Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfeverordnung BBhV. Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel